„Keine Kurzen für die Kurzen“

Die Auszubildenden üben den richtigen Umgang in Rollenspielen. Seit Beginn des Projekts erhielten Jugendliche seltener Alkohol.

Bereits zum fünften Mal findet das Projekt „Keine Kurzen für die Kurzen“ in den Räumen der Berufsbildenden Schulen Friesoythe (BBS) statt. „Ziel ist es, vor allem die Auszubildenden im Einzelhandel für die Themen Jugendschutz und Alkoholkonsum bei Jugendlichen zu sensibilisieren“, sagte Harald Nienaber, Kriminalhauptkommissar bei der Polizeiinspektion Cloppenburg. Es sei wichtig, den Auszubildenden klar zu machen, dass sie selbst, zum Beispiel als Kassiererin oder als Kassierer, dafür verantwortlich gemacht werden, wenn sie Alkohol an Jugendliche verkaufen. Dies werde in jedem Fall mit einem Bußgeld von 300 Euro geahndet.

Wollen die Jugendlichen sensibilisieren (v.r.): Katharina Deeken (Sozialarbeiterin und Präventionsfachkraft für allgemeine Suchtprävention), Alexandra Pille (Kreisjugendpflegerin) und Harald Nienaber (Kriminalhauptkommissar).

„Die Rollenspiele haben mir besonders Spaß gemacht“, sagte der 19-jährige Auszubildende Niklas Ahlers, „weil die Käufer richtig gedrängelt haben und mich dazu bringen wollten, ihnen Alkohol zu verkaufen, obwohl ich das nicht durfte.“ Vielen der Auszubildenden wurde durch diese Fortbildung erst bewusst, welche Folgen es für sie persönlich hat, wenn sie Alkohol an Jugendliche verkaufen. Vonseiten der Unternehmen wird nämlich nicht immer ein Schulung angeboten, so dass das Projekt „Keine Kurzen für die Kurzen“ zur Aufklärung der Auszubildenden beiträgt und dadurch auch zu einer Sensibilisierung an der Kasse führt.

Vielen wurde erst durch die Fortbildung klar, dass ausschließlich ein Führerschein oder Personalausweis zur Alterskontrolle vorgelegt werden darf. „Interessant ist auch zu erfahren, dass es nicht vom Alkoholgehalt abhängt, ob ein Jugendlicher die Flasche Alkohol kaufen darf oder nicht, sondern vom Herstellungsverfahren“, meinte die 21-jährige Auszubildende Lina Nebert. Denn nur Alkohol, der einen Gärungsprozess durchlaufen hat, wie etwa Wein, darf an Jugendliche verkauft werden. Alkohol, der im Destillationsprozess hergestellt wurde, ist erst ab 18 Jahren verkäuflich. Deshalb dürfen beispielsweise bestimmte Pralinen, die Branntwein enthalten, nur an Personen verkauft werden, die bereits 18 Jahre alt sind.

Das Projekt, das bereits seit 2003 angeboten wird, scheint erfolgversprechend zu sein. Wurden bei Testkäufen schon einmal an 68 Prozent der Jugendlichen Alkohol verkauft, ist die Quote bis heute auf rund 40 Prozent gesunken. Einen Erfolg könne man jedoch nur durch eine Kontinuität erreichen. Junge Menschen müssten sensibilisiert werden für verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol.

(Quelle: NWZ 15.02.2019)

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