Liebe Kolleginnen und Kollegen,

eine gute Zusammenarbeit im Kollegium sowie mit der Schulleitung bedarf einer ständigen Kommunikation in alle Richtungen. Deshalb möchte sich der Personalrat der BBS Friesoythe im Folgenden mit den Aufgaben sowie seinen Rechten und Pflichten kurz vorstellen.

Der Personalrat der BBS Friesoythe (v.l.): Melanie Ostermann-Albers, Harald Rischkowsky, Katharina Ballweg, Cathrin Dettmer, Simone Emken

In diesem Sinne haben wir ein offenes Ohr. Wir sind für euch da! Sprecht uns an!
e-mail: personalrat@bbs-friesoythe.de

Aufgaben des Personalrates

Der Personalrat an den BBS Friesoythe wird durch die Wahl der Beschäftigten legitimiert, um deren Anliegen und Interessen gegenüber der Schulleitung wahrzunehmen.

Dem Personalrat und der Schulleitung werden dabei für die Zusammenarbeit durch das Gebot der „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ nach § 2 Absatz 1 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) Vorgaben gemacht. Aus dieser Maßgabe folgt der Dialog als wichtigste Komponente einer schulinternen Konfliktlösung. Der Personalrat der BBS Friesoythe regelt die Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und selbständig, ohne dabei Weisungen oder der Rechtsaufsicht der Schulleitung zu unterliegen. Grundaufgabe des Personalrates ist es dabei, bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen mitzuwirken (§ 64 NPERSVG).

Zu den Rechten und Pflichten des Personalrates folgt dem Link