Ausbildungsziele
– Vermittlung von erforderlichen Kenntnissen und Fertigkeiten zur Betreuung und Förderung von Menschen mit geistigen, körperlichen und seelischen Behinderungen.
– Befähigung zur Wahrnehmung erzieherischer und pflegerischer Aufgaben.
– Befähigung für die Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule (neben der beruflichen Qualifikation wird die allgemeine Fachhochschulreife erworben).
– Anwendung, Erprobung, Vertiefung und Festigung von erworbenen Kenntnissen in der heilerziehungspflegerischen Berufspraxis.
Rechtliche Zugangsvoraussetzungen
In die Fachschule Heilerziehungspflege kann aufgenommen werden, wer als schulische und berufliche Voraussetzung
1. den Sekundarabschluss I – Realschul-abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss
und
a) den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege mit dem Schwerpunkt Persönliche Assistenz
oder
b) eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss nachweist
oder
2. eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt und ein für die Fachrichtung einschlägiges Praktikum im Umfang von 400 Zeitstunden abgeleistet hat.
Aufnahmebedingungen:
– Nachweis der persönlichen Eignung durch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach
§ 72a SGB VIII.
– Nachweis der gesundheitlichen Eignung. Dieser Nachweis muss einen Immunschutz gegen Hepatitis A, Hepatitis B und Kinderkrankheiten belegen.
– Nachweis über eine Belehrung gemäß § 43 Absatz 1 Infektions-schutzgesetz (lfSG) durch das Gesundheitsamt für den Umgang mit Lebensmitteln. Diese Belehrung erfolgt in der Schule.
Staatliche Abschlussprüfung
Nach einer Ausbildungszeit von drei Jahren erfolgt die staatliche Abschlussprüfung, die aus vier schriftlichen und einer praktischen Prüfung besteht. Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen, kann jedoch zur Entscheidung für eine Zensur notwendig werden.